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Institutionelles Schutzkonzept des Pastoralen Raumes Idar-Oberstein

Man sieht eine Zeichnung. Rund um einen Tisch stehen oder sitzen Menschen, die auf eine auf dem Tisch liegende Grafik zeigen, die das Schutzkonzept symbolisieren soll

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende begleiten und betreuen Kinder, Jugendliche und ihnen anvertraute Erwachsene in verschiedenen Bereichen des Pastoralen Raumes Idar-Oberstein. Die einzelnen Bereiche sorgen verantwortungsbewusst für das körperliche, geistige und seelische Wohl, der ihnen anvertrauen Menschen und schützen sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt. 

Ein wesentlicher Schlüssel ein sicherer Raum zu sein und zu werden ist das Institutionelle Schutzkonzept, das nach Ausführungsbestimmungen des Bistums Trier allen Rechtsträgern von Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, also den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden zu erstellen ist.

Das Schutzkonzept des Pastoralen Raumes Idar-Oberstein ist genehmigt, verabschiedet und in Kraft gesetzt. Die Schutzkonzepte der Pfarreien bzw. Kirchengemeinden folgen im Jahr 2024.

Kultur der Achtsamkreit und klare Prozess- und Kommunikationsbeschreibungen

Als wesentliche Elemente des Schutzkonzeptes lassen sich eine Kultur der Achtsamkeit und klare Prozess- und Kommunikationsbeschreibungen bennen. Während die Kultur der Achtsamkeit vor allen Dingen auch Haltungen, Selbstverpflichtungen und Selbstansprüche beschreibt und benennt, regeln unterschiedliche Vorgaben mit Blick auf Prozesse und Kommunikationswege eine klare, verbindliche und transparente Struktur in der Prävention von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt im Pastoralen Raum Idar-Oberstein. Risikoanalysen, rechtliche Vorgaben an das Haupt- und Ehrenamt wie das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis, Selbstauskunftserklärungen, Präventionsschulungen, ein Verhaltenskodex und klar definierte Verfahrenswege wollen dem uns allen so wichtigen Ziel dienen, ein "Schutzort" und kein "Tatort" zu sein. Forschungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen haben herausgefunden, dass Betroffene bis zu sieben Erwachsene ansprechen müssen, um Ernst genommen zu werden. Die benannten Prozess- und Kommunikationsbeschreibungen sollen zum Beispiel genau diesem katastrophalen Misstand vorbeugen.

 

Verfahrenswege bei Verdachtsfällen

Man sieht eine Zeichnung. Es regnet vor dunklem Hintergrund. Auf der einen Seite stehen mehrere Menschen (jung und alt) unter Schirmen, die von Armen aus der Seite über sie gespannt sind

Geschulte Personen / Ansprechpersonen im Pastoralen Raum

Geschulte Personen stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung und beraten über mögliche Verfahrenswege und Fragen im Zusammenhang mit der Prävention vor Gewalt, Machtmissbrauch und sexuellem Missbrauch. Außerdem stehen Sie als Ansprechpartner für das Schutzkonzept zur Verfügung.

Als besondere Vertrauensperson und geschulte Person für den Pastoralen Raum Idar-Oberstein ist Diakon Peter Munkes (Mitglied des Leitungsteams) benannt. 

Insbesondere für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit steht ebenso Pastoralreferent Michael Michels als Verantwortlicher für die Jugendpastoral im Pastoralen Raum Idar-Oberstein als Ansprechpartner zur Verfügung.

Offizielle Beschwerdewege

Bei Beschwerden, die im Bereich Übergriffigkeit und Missbrauch liegen, sieht das Bistum Trier offizielle Beschwerdewege vor. Diese Ansprechpersonen sind:

Ausführlich über die unterschiedlichen Wege informiert auch das Schutzkonzept des Pastoralen Raumes Idar-Oberstein, das auch auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.