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Unsere Gremien

Gremienstruktur Bistum

Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche - und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Gremien, die es auf allen Ebenen des Bistums gibt - und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Im Pastoralen Raum Idar-Oberstein gibt es, genauso wie auf Ebene der Pfarreien, Gremien. Hier wird Leitung und Verantwortung geteilt und gemeinsam versucht, die Kirche vor Ort in eine zukunftsweisende Richtung zu entwickeln. 

Auf dieser Seite gibt es einen Überblick über die Gremiensturktur auf Ebene des Pastoralen Raumes.

Drei Hände halten jeweils eine Tasse mit einem grünen Herz in das Bild
Rat des Pastoralen Raumes

Der Rat des Pastoralen Raumes

Der Rat des Pastoralen Raums ist ein Gremium, in dem sich die Delegierten der pfarrlichen Gremien zusammen mit den von der Synodalversammlung gewählten Personen und dem Leitungsteam über Schwerpunkte der Pastoral im Sinne des Abschlussdokuments der Diözesansynode 2013-2016, insbesondere einer diakonischen und missionarischen Ausrichtung, verständigen. Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in einer gemeinsamen Abstimmung zwischen diesem Gremium und der Verbandsvertretung.

Statut der Pastoralen Räume, § 6

Aufgaben

Der Rat des Pastoralen Raums [im Folgenden: PastR]

  • setzt das Rahmenleitbild für die Pfarrei und den PastR um, indem er:
    • auf Grundlage der Empfehlungen der Synodalversammlung über pastorale Schwerpunktsetzungen berät und entscheidet;
    • sich auf eine missionarisch-diakonische Kirchenentwicklung ausrichtet;
    • die pastorale Entwicklung im PastR evaluiert;
  • fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung von Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften und Orten von Kirche;
  • schafft geeignete Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement und fördert dieses;
  • arbeitet mit Verbandsausschuss und -vertretung des Kirchengemeindeverbands [im Folgenden KGV] bei allen den PastR betreffenden Fragen zusammen;
  • wählt bzw. delegiert Mitglieder in die diözesanen Gremien.

Zusammensetzung

Der Rat des PastR Idar-Oberstein besteht in der Startzusammensetzung aus:

  • dem Leitungsteam: Dekan Walter Fuß, Diakon Peter Munkes und Felix Esper
  • 10 Delegierten aus den pastoralen Räten, d.h.:
    • 2 Personen, delegiert vom PGR der Pfarrei Birkenfeld St. Jakob
    • 2 Personen, delegiert vom PGR der Pfarrei Heide Westrich St. Franziskus
    • 2 Personen, delegiert vom PGR der Pfarrei Hunsrück Idar St. Barbara
    • 2 Personen, delegiert vom PGR der Pfarrei Kirner Land St. Hildegard
    • 2 Personen, delegiert vom PGR der Pfarrei Nahe Glan St. Bonifatius
  • einem/einer Vertreter:in des Caritasverbands
  • bis zu vier berufene Mitglieder;
  • 10 Gewählte Mitglieder aus der Synodalversammlung 
  • sowie beratend: Vertreter:in aus der Verbandsvertretung, Expert:innen; u.a. 

Sitzungsprotokolle

Die Sitzungsprotokolle des Rat des Pastoralen Raumes werden hier veröffentlicht.

Die Synodalversammlung

"Die Synodalversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Rats des Pastoralen Raums, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltungsgremien und Delegierten der Orte von Kirche zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Sie dient der Vernetzung und Kommunikation derer, die kirchliches und christliches Leben im Pastoralen Raum fördern und gestalten. Sie trägt auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Diözesansynode zu einer diakonischen, missionarischen und sozialraumorientierten Kirchenentwicklung bei.“

Statut der Pastoralen Räume, § 7

Aufgaben

Die Synodalversammlung

  • repräsentiert die Vielfalt kirchlichen Lebens im PastR;
  • ist ein Forum der Meinungs- und Willensbildung;
  • berät über pastorale Fragen und Schwerpunktsetzungen;
  • vernetzt und fördert das kirchliche und christliche Leben im PastR;
  • ist eine geistliche Versammlung und Impulsgeberin;
  • ist dynamisch und offen.

Die Synodalversammlung

  • hört, sammelt und bündelt die Erfahrungen und Anliegen der Pfarreien und Orte von Kirche;
  • nimmt Berichte entgegen;
  • gibt Resonanz zu pastoralen Planungen, Entwicklungen, Schwerpunktsetzungen;
  • gibt dem Rat des PastR Empfehlungen zur weiteren Beratung;
  • wählt die Hälfte der Mitglieder des Rats des PastR.

Zusammensetzung

Die Synodalversammlung des PastR Idar-Oberstein besteht aus:

  • den Mitgliedern des Rats des PastR;
  • den Delegierten der Orte von Kirche;
  • bis zu zwei Delegierten aus den Verwaltungsräten der Kirchengemeinden;
  • zwei Delegierten aus dem Verbandsausschuss oder der Verbandsvertretung des KGV PastR;
  • dem Leitungsteam;
  • alle pastoralen Mitarbeiter:innen;
  • bis zu zwei Delegierte aus dem Kreis der Kirchenmusiker:innen;
  • bis zu zwei Delegierte aus den Mitarbeitervertretungen;
  • bis zu zehn vom Rat des PastR berufenen Mitgliedern;
  • sowie beratend: Gäste, Interessierte, Engagierte, Expert:innen,…

Die Verbandsvertretung des KGV PastR Idar-Oberstein

Aufgaben (gem. KVVG)

Die Verbandsvertretung des KGV PastR Idar-Oberstein

  • berät und beschließt über den Haushaltsplan und über die Jahresrechnung des KGV PastR Idar-Oberstein; 
  • entscheidet über Zuweisungen an Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände
  • wählt aus ihrer Mitte eine:n stellvertretende:n Vorsitzende:n;
  • wählt drei Mitglieder in den Verbandsausschuss;
  • entsendet ein Mitglied in den Rat des PastR (beratend).

Zusammensetzung

  • Vorsitzender;
  • stellvertretende:r Vorsitzende:r (zugleich stellvertretende:r Vorsitzende:r des Verbandsausschusses)
  • ein:e Vertreter:in je Kirchengemeinde.

Der Verbandsausschuss

Aufgaben (gem. KVVG)

Der Verbandsausschuss des KGV PastR Idar-Oberstein

  • nimmt die Aufgaben des Verbandes einschließlich der Vermögensverwaltung wahr;
  • verantwortet im Rahmen der Personalbewirtschaftung verschiedene Aufgabenbereiche:
  • vertritt den KGV PastR Idar-Oberstein im Rechtsverkehr

Zusammensetzung

  • Vorsitzende:r;
  • stellvertretende:r Vorsitzende:r (zugleich stellvertretende:r Vorsitzende:r der Verbandsvertretung);
  • drei von der Verbandsvertretung gewählte Mitglieder.

 

Zum Nachlesen: Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier  (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG)